Rechtsprechung
VG Saarlouis, 15.07.2009 - 3 K 740/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Berücksichtigung fiktiver Unterhaltszahlungen als Eigenmittel der aufgenommenen Person
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zumutbarkeit der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gegen ein Elternteil im Hinblick auf den Erhalt von Familienzuschlag der Stufe 1 nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG); Nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch gegen ein Elternteil als Teil der tatsächlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Münster, 29.09.2004 - 4 K 1818/01
Auszug aus VG Saarlouis, 15.07.2009 - 3 K 740/08
(VG Münster, Urteil vom 29.09.2004 - 4 K 1818/01 -, zitiert nach JURIS).(vgl. VG Münster, Urteil vom 29.09.2004 - 4 K 1818/01 - a.a.O. unter Hinweis auf Clemens/ Millack/ Engelking/ Lostermann/Herkel, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 46. Erg., Oktober 1997, § 40 BBesG, Anm. 5.2, S. 23, und Schwegmann/Summer, Bundesbesoldungsgesetz, 110. El., 1. Januar 2004, § 40 Anm. 9.8.3).
- VG Ansbach, 13.01.2004 - AN 11 K 02.00925
Auszug aus VG Saarlouis, 15.07.2009 - 3 K 740/08
(VG Ansbach, Urteil vom 13.01.2004 - AN 11 K 02.00925 -, zitiert nach JURIS).
- OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 5 LA 176/13
Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 …
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten (hier: Lebensgefährtin des Klägers) zu den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln gehört, wenn der Anspruch unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen realisierbar ist und er rechtsmissbräuchlich nicht geltend gemacht wird, obwohl dies zumutbar wäre (vgl. VG Saarland, Urteil vom 15.7.2009 - 3 K 740/08 -, juris Rn 24; VG Münster, Urteil vom 29.9.2004 - 4 K 1818/01 -, juris Rn 23 ff.; Kümmel/Pohl, Besoldungsrecht Niedersachsens, Stand: September 2006, § 40 BBesG Rn 58).Ein derartiger Rechtsmissbrauch als Ausdruck eines Verstoßes gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben ist zu bejahen, wenn zu Lasten der Allgemeinheit treuwidrig auf die zumutbare Geltendmachung eines erkennbar gegebenen Unterhaltsanspruchs verzichtet wird, um zu Gunsten des Unterhaltspflichtigen die Voraussetzungen für die Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 zu schaffen (vgl. VG Saarland, Urteil vom 15.7.2009, a. a. O., Rn 26).
- VG Stade, 27.05.2013 - 3 A 836/11
Rückforderung von kinderbezogenem Familienzuschlag im Fall der Wiederheirat des …
Ein gerichtliches Vorgehen gegen seine Ex-Frau und/oder seine Söhne, um entsprechende Auskünfte zu erlangen, gehört entgegen der Auffassung der Beklagten grundsätzlich nicht zu den Verpflichtungen des Klägers; Anhaltspunkte für ein insoweit bewusst treuwidriges Verhalten bestehen nicht (zu einer vergleichbaren Wertung für die Realisierung eines Unterhaltsanspruchs im Rahmen des § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 15. Juli 2009 - 3 K 740/08 -, juris).